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Das cep zu den Berichterstattungspflichten:

„Die Sustainable Finance-Agenda verursacht für Unternehmen der Realwirtschaft einen steigenden Verwaltungsaufwand durch eine Ausweitung der direkten und indirekten Berichterstattungspflichten sowie durch die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen an Kapitalgeber über die Nachhaltigkeit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dieser Informationsbedarf richtet sich nur teilweise nach der Taxonomie-Verordnung. Insbesondere die Finanzvorschriften für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch Banken und Versicherungen können zu Informationsbedarf auch jenseits der EU-Taxonomie führen. Diese Kriterien werden die praktische Umsetzbarkeit und den Verwaltungsaufwand der Taxonomie entscheidend bestimmen.

Dazu meine ich: „Die Sustainable Finance Agenda der EU-Kommission startete als Regelwerk für den Finanzmarkt. Doch was als technisches Kompendium daherkommt, hat spürbare Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Denn mit der Sustainable Finance Agenda soll nichts weniger erreicht werden als eine Steuerung des gesamten Wirtschaftsgeschehens in Richtung Nachhaltigkeit über den Finanzsektor. Wenn die Regeln in den kommenden Monaten und Jahren in Kraft treten, werden das die Unternehmen in erster Linie an einem erheblich steigenden Verwaltungsaufwand spüren.

Ein Beispiel ist die EU-Taxonomie. Danach müssen alle größeren Unternehmen von „öffentlichem Interesse“ künftig darlegen, wie viel ihres Umsatzes aus Tätigkeiten stammt, die als „grün“ zu bewerten sind. Doch gehen die Pläne der EU weit über das hinaus, was die Taxonomie vorschreibt. Auch kleinere Unternehmen wie der alteingesessene Mittelständler werden künftig mit mehr Verwaltungsaufwand konfrontiert.

In Zukunft müssten Banken umfangreich prüfen, inwieweit vergebene Kredite mit Nachhaltigkeitsrisiken einhergehen und diese dementsprechend bewerten und kennzeichnen. Was folgt ist ein enormer Verwaltungsaufwand, denn die Nachhaltigkeit von Investitionen muss mittels sogenannter ESG-Ratings nachgewiesen werden. Diese müssen beauftragt, erstellt und weitergegeben werden. Das drosselt einerseits die Geschwindigkeit, mit der Banken dringend benötigtes Kapital bereitstellen können, anderseits werden Kredite durch den steigenden Aufwand aller Wahrscheinlichkeit nach teurer. Bei den Unternehmen sorgen die derzeitigen Pläne dafür, dass bürokratische Kraftakte nötig sind, um alle Vorgaben zu erfüllen. Dies bindet Personal und Ressourcen die zur Krisenbewältigung gebraucht werden. Sich dieser Gefahr in wirtschaftlich turbulenten Tagen wie diesen auszusetzen, halte ich für hoch riskant.“

Das cep zu den Auswirkungen auf die Kreditvergabepraxis der Banken:

„Die (…) Berichterstattungspflichten der Taxonomie-Verordnung könnten sich durchaus auf die Kreditvergabepraxis der Banken auswirken. Je nachdem, wie ausgeprägt die Nachhaltigkeitspräferenzen der Eigentümer, Kunden und Kapitalgeber einer Bank sind, könnte die Bank das Kreditangebot für nicht-taxonomiegerechte Tätigkeiten reduzieren. Legt die Bank Wert auf eine ausreichend hohe Zahl an „nachhaltigen Krediten“ – etwa aufgrund der Erwartungen von Eigentümern, Kunden oder Kapitalgebern – dürfte sie die Kreditvergabe an solche Unternehmen bevorzugen, die nachweisen können, dass ihre Tätigkeiten mit der Taxonomie-Verordnung vereinbar sind. In diesem Fall wäre ein ESG-Rating, das sich an der Taxonomie orientiert, für das kreditnachfragende Unternehmen von Vorteil.“

Dazu meine ich: „Die cep-Experten weisen auf einen wichtigen Aspekt hin: Für alle Unternehmen, deren Handeln nicht den Vorgaben der Taxonomie entspricht, könnte es deutlich schwieriger werden, an Kredite zu kommen. Das gilt nicht nur, weil der öffentliche Druck auf die Banken steigt, sondern auch weil die Aufsicht eine ‚Erwartungshaltung‘ an die Institute äußert und damit zwar indirekt, aber dennoch unmissverständlich den Banken den gewünschten Kurs vorgibt. Ist dieser informelle Druck der Aufsicht zu groß, sind Banken gezwungen, dem Vorsichtsprinzip folgend ihre Kreditvergaben neu auszurichten. Das dürfte zur Folge haben, dass insbesondere Akteure aus vermeintlich „nicht nachhaltigen“ Sektoren oder Unternehmen, die den aufwendigen Nachhaltigkeitsnachweis nicht erbringen können, vor Engpässen bei ihrer Refinanzierung stehen. Dabei werden andere, ebenfalls relevante Aspekte wie die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in betroffenen Sektoren ausgeblendet. Ein derartiges Vorgehen hat zur Folge, dass erfolgreiche Unternehmen durch von der Aufsicht künstlich erzeugte Beschränkungen in der Kreditvergabe in Bedrängnis geraten.“

Das cep zu den Folgen der Sustainable Finance Agenda:

Im Schwerpunkt setzt die Sustainable Finance-Agenda auf sanften Druck: Die erzwungene Transparenz über die Nachhaltigkeit unternehmerischer Tätigkeiten soll Druck durch Kunden, Geschäftspartner und Kapitalgeber erzeugen und so Kapital verstärkt in nachhaltige Aktivitäten lenken. In welchem Ausmaß eine solche Lenkung stattfindet und wie weit sie zu Lasten nicht-taxonomiegerechter Tätigkeiten gehen wird, bleibt abzuwarten. Im Wesentlichen hängt dies davon ab, inwiefern und zu welchem Grad die Gesellschaft Nachhaltigkeit als dringliche Aufgabe versteht.

Dazu meine ich: „Hier stimme ich den Studienautoren nur teilweise zu. Der Druck, den die Prinzipien der Sustainable Finance Agenda erzeugen, ist gerade jetzt nicht zu unterschätzen. Sobald die Aufsicht konkrete Vorgaben macht und ihre Ermessenspielräume nutzt, wird aus dem sanften Druck eine knallharte Drohung in Richtung  der Banken.

Diese Form von staatlicher Lenkung privater Gelder halte ich für höchst bedenklich. Der Übergang der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit  ist ein hehres Ziel, das aber Zeit und beständiges Nachjustieren benötigt. Dabei sollte nicht der Bankensektor als Erfüllungsgehilfe des Staats dienen müssen, um das Erreichen politischer Ziele zu erzwingen. Als sinnvoller und marktwirtschaftlichen Prinzipien folgend sehe ich Instrumente, die direkt bei den betroffenen Unternehmen ansetzen und Anreize für nachhaltiges Handeln bieten. Das kann geschehen durch steuerliche Erleichterungen, gezielte Unterstützung durch staatliche Förderbanken, das Vorantreiben von Forschung und Entwicklung, um ökologische Verbesserungen durch technischen Fortschritt und Innovation zu erreichen.“
 

Dr. Jürgen Gros ist Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Er twittert als @JGros_GVB und ist Mitglied des Netzwerks LinkedIn.

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