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Vorstoß für Erleichterungen im Wertpapierhandel

Die EU-Kommission hat Vorschläge für Erleichterungen im Wertpapierhandel präsentiert, um die wirtschaftliche Erholung Europas zu unterstützen. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt die vorgeschlagenen Veränderungen in einer Pressemitteilung. Mehrere Medien haben die Reaktion des GVB aufgegriffen, darunter die „Börsen-Zeitung", die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) und der Branchenbrief „Platow". Die geplanten Änderungen seien ein „überfälliger Schritt zur Entbürokratisierung im Wertpapiergeschäft“, gibt die „Börsen-Zeitung" die Position des Verbands wieder. Die „FAZ" zitiert GVB-Präsident Jürgen Gros: „Die Neuregelung hilft Kunden und Banken, sich auf Beratung statt auf Papierkram zu konzentrieren.“ Auch im „Platow-Brief" kommt Gros zu Wort: „Wahlfreiheit statt Bevormundung, das sollte auch die Richtschnur für die weitere Reform von MiFID II sein.“

Mit dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission erhalten Bankkunden künftig die Wahl, ob sie bei telefonischen Wertpapierbestellungen die Kosteninformationen zu den jeweiligen Wertpapieren vorab schriftlich bekommen möchten oder ob sie lieber die Order schnell abwickeln und die Informationen erst im Nachgang erhalten. Bislang waren die Banken verpflichtet, die Kosteninformationen vorab zu senden. Der GVB hatte seit der Einführung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II im Januar 2018 darauf gedrängt, die Vorschriften praxistauglicher zu gestalten.

Genug Spielraum bei Kreditstundungen

Die EU-Kommission hat zusammen mit den europäischen Finanzwirtschafts-, Verbraucher- und Unternehmensverbänden Leitlinien zur Versorgung mit Finanzdienstleistungen in der Corona-Pandemie verabschiedet. Sie sehen unter anderem vor, dass Banken Kreditraten „um einen ihrer Situation angemessenen Zeitraum“ aufschieben sollen, wenn die Kunden durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Die ursprüngliche Forderung der EU-Kommission und der Verbraucherverbände, nach der Banken Kredite generell um sechs Monate stunden sollten, ist nach Widerstand aus der Kreditwirtschaft nicht mehr in den Empfehlungen erhalten. Die neue Formulierung lässt den Kreditinstituten genug Spielraum, um zusammen mit ihren Kunden geeignete Lösungen zu finden. Der GVB hatte seine Position auch in einer Pressemitteilung deutlich gemacht.

Keine neue Bankenkrise herbeireden

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) macht sich wegen möglicher Kreditausfälle Sorgen um Sparkassen und Genossenschaftsbanken. „Wir können die Ergebnisse der Studie nicht bestätigen“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros in der „Augsburger Allgemeinen“ zitiert. „Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken kennen ihre Kunden in der Region sehr genau und gehen bei der Kreditvergabe sehr vorsichtig vor“, stellt Gros klar. In den Kreditbüchern sei zum jetzigen Zeitpunkt kein außergewöhnlicher Wertberichtigungsbedarf erkennbar. Der GVB-Präsident warnte davor, „mit Glaskugelanalysen Verunsicherungen zu schüren“.

Hausbank-Prinzip ist Gold wert

Die „Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern“ hat ein Interview mit GVB-Präsident Jürgen Gros veröffentlicht. Es ist in der Serie „Stimmen der Wirtschaft zur Corona-Krise“ erschienen. Themen waren die Leistung der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken bei der Kreditvergabe, Bankenregulierung, Mittelstandsfinanzierung und die Rolle von marktwirtschaftlichen Anreizen. Das Hausbank-Prinzip sei in der Corona-Krise Gold wert gewesen, so Gros in dem Interview. Die Kreditgenossenschaften im Freistaat seien „nahe dran an ihren Kunden. Es hilft, wenn man sich kennt und über die Region und ihre Branchen gut Bescheid weiß.“ Das Interview lässt sich auch in der aktuellen Ausgabe von „Profil“ lesen.

Hausbanken sind Stabilitätsanker

In einem Gastbeitrag für die „wpv-Verbandsmitteilungen“ hat GVB-Präsident Jürgen Gros auf die Leistung von Hausbanken in der Corona-Krise hingewiesen. Ohne Institute wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken „würde die Krise wohl noch weit schlimmer verlaufen“, schreibt Gros im Mitgliedermagazin des Wirtschaftsphilologen Verbands Bayern (wpv). „Nur durch ihre flächendeckende Präsenz und Beratung ist es überhaupt möglich, so schnell die Kreditversorgung sicherzustellen“, so der GVB-Präsident. „Hausbanken sind keine Nostalgie. Sie sind hochmodern und bewähren sich als Stabilitätsanker vor Ort.“

Klares Signal für die Mittelstandsfinanzierung

Die EU macht es für Banken einfacher, Kredite an mittelständische Unternehmen zu vergeben. „Die Entscheidung sendet ein klares Signal, dass der KMU-Faktor sich bewährt“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros im „Handwerk Magazin“ aus einer Pressemitteilung des Verbands zitiert. Die Entscheidung aus Brüssel helfe dabei, der wieder Tritt fassenden Konjunktur einen weiteren Schub zu verleihen und die Liquidität in den Unternehmen sicherzustellen.

Der sogenannte KMU-Faktor, der Instituten eine niedrigere Eigenkapitalhinterlegung bei Krediten an Mittelständler vorschreibt, galt bisher nur bis zu einem Darlehensvolumen von 1,5 Millionen Euro. Die beschlossene Neuerung weitet das Volumen auf 2,5 Millionen Euro aus. „Das geringere Risiko von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen für die Banken regulatorisch anzuerkennen, ist ein wichtiger Impuls“, sagte Gros der „Bayerischen Gemeindezeitung“. Die Erleichterungen sicherten Arbeitsplätze und bewirkten mehr als manch andere Konjunkturspritze.

Deutsche Ratspräsidentschaft will Mittelstand helfen

Die Bundesregierung will sich in der EU verstärkt für kleine und mittlere Unternehmen einsetzen. Sie will Mittelständler von Bürokratie entlasten und die Finanzierungsbedingungen KMU-freundlich gestalten. Das macht die Regierung in ihrem Programm zur deutschen Ratspräsidentschaft deutlich, die am 1. Juli begann. Noch im November dieses Jahres will Deutschland eine KMU-Konferenz in Brüssel ausrichten. Eine KMU-freundliche Regulierung ist ein zentrales Anliegen des GVB. In seinen Positionen zur Europawahl hatte sich der Verband dafür ausgesprochen, den Besonderheiten mittelständischer Unternehmen in der EU-Rechtssetzung besser Rechnung zu tragen.

Mit Sorge sieht der GVB hingegen, dass die deutsche Ratspräsidentschaft nicht mit der Idee einer gemeinsamen EU-Einlagensicherung aufräumt. Trotz der unklaren Auswirkungen der Corona-Pandemie will die Bunderegierung gemeinsam mit den anderen EU-Staaten über die Fortentwicklung der Bankenunion beraten. Der Verband setzt sich nachdrücklich dafür ein, das Projekt EU-Einlagensicherung zurückzustellen. Stattdessen sollte die EU sich darauf konzentrieren, die wirtschaftlichen Corona-Folgen zu bewältigen.

„Fitness-Check“ für die Bankenregulierung

Statt einer Rückkehr zur Normalität muss die Bankenregulierung einem „Fitness-Check“ unterzogen werden. Das fordert der GVB in einem Positionspapier. Durch die Erfahrungen der Corona-Pandemie ist es aus Sicht des Verbands „jetzt an der Zeit, Lehren zu ziehen und zu überprüfen, was sich in der Regulierung bewährt hat und wo sie Banken ohne größeren Nutzen einengt und damit in ihrer dienenden Funktion gegenüber der Realwirtschaft beschneidet“, zitiert die „Bayerische Gemeindezeitung“ aus dem Papier. In einem ersten Schritt sollte dazu ein runder Tisch mit Vertretern von Politik, Aufsicht und Banken durchgeführt werden, der durch einen „Fitness-Check“ der regulatorischen Vorgaben ergänzt wird.

Basel III: Finanzpolitiker für mehr Proportionalität

Die finalen Basel-III-Bankenregeln standen im Mittelpunkt einer Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses. Zentraler Aspekt war die Forderung, durch neue Regulierungsmaßnahmen die Kreditvergabe an die deutsche Realwirtschaft nicht auszubremsen. Für eine Sicherung des Kreditflusses setzt sich auch der GVB ein: Der Verband will an den bisherigen Regelungen zum kleinteiligen Kreditgeschäft („Mengengeschäft“) festhalten.


Die Vorschriften für das Mengengeschäft ermöglichen es Banken, kleinvolumige Darlehen mit einem niedrigeren Risikogewicht zu belegen. Die finalen Basel-III-Vorgaben sehen indes vor, die Zuordnung von Krediten zum Mengengeschäft zu beschränken. Bei kleinen regionalen Banken könnte das die Kreditvergabe zum Nachteil der Realwirtschaft drosseln. Die Bundestagsabgeordneten fordern einen „Proportionalitäts-Check“, der ähnlich wie der vom GVB vorgeschlagene Fitness-Check die Regulierung im Hinblick auf die Proportionalität auf den Prüfstand stellt.

Geldwäschebekämpfung: Nationale Expertise nutzen

Mit einem Aktionsplan will die EU-Kommission Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Der GVB hat in einer Konsultation zu den Plänen Stellung bezogen: Es sei wichtig, Geldwäsche effektiv zu bekämpfen. Die bestehenden Vorschriften seien bereits umfangreich ausgestaltet. Einige EU-Mitgliedsstaaten setzten sie allerdings nicht effektiv um.

Neben einer praxistauglicheren Ausgestaltung des Transparenzregisters sieht der GVB Nachbesserungsbedarf bei den Antworten auf Verdachtsmeldungen von Banken: Diese melden verdächtige Zahlungsströme an eine beim Zoll angesiedelte Fahndungsbehörde (die Financial Intelligence Unit, kurz FIU). Da umfangreiche Rückmeldungen jedoch meist ausbleiben, können die Institute ihre Meldungspraxis nicht zielgenauer ausgestalten. Das führte in der Vergangenheit aufgrund des Vorsichtsprinzips zu steigenden Meldezahlen bei einer stagnierenden Anzahl von Verurteilungen. Daher empfiehlt der GVB eine qualifizierte Rückmeldepflicht, um Arbeitsbelastung und Strafverfolgung zu optimieren.

Seine Vorschläge hatte der GVB auch beim bayerischen Beauftragten für Bürokratieabbau, Walter Nussel, vorgebracht. Zudem wandte sich der Verband an das bayerische Wirtschaftsministerium, das im Bundesrat eine Stellungnahme vorbereitet.

Kritik an der BaFin

GVB-Präsident Jürgen Gros hat Kritik an der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus den Reihen der CSU aufgegriffen. Die Entwicklung rund um den Wirecard-Skandal zeige, „dass die Verhältnismäßigkeit in der Aufsichtsintensität der BaFin nicht mehr gegeben ist“, wird Gros von der „Deutschen Presse-Agentur (dpa)“ zitiert. „Was die BaFin Regionalbanken an Aufmerksamkeit schenkt, fehlt ihr offenkundig anderenorts.“

Herrenlose Konten: GVB lehnt Pläne für neues Register ab

Das Land Niedersachsen hat einen Gesetzesvorschlag für ein bundesweites Register von Konten vorgelegt, deren Besitzer verstorben sind. Dadurch soll es für Erben leichter werden, solche Konten aufzufinden und abzuwickeln. Der GVB lehnt die Pläne entschieden ab. Das machte der Verband in einer Stellungnahme gegenüber dem bayerischen Finanzministerium und dem bayerischen Wirtschaftsministerium deutlich. Beide sind an den Beratungen zu dem Gesetzentwurf im Bundesrat beteiligt.

Aus Sicht des GVB hat sich der Prozess zur Kontenabfrage durch Erben bewährt. Der Verband sieht daher keine Notwendigkeit, den Kreditinstituten zusätzliche Pflichten aufzubürden, indem sie Daten an ein zentrales Register liefern. Schon heute können Betroffene bei den Bankverbänden einen Antrag auf Nachforschung stellen, um herrenlose Konten ausfindig zu machen.

Für den bestehenden Prozess spricht, dass bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keinerlei Beschwerden über die aktuelle Suchpraxis vorliegen. Zudem verletzt das vorgeschlagene Register die Persönlichkeitsrechte von Erblassern: Das Register soll ohne umfangreiche Legitimationsprüfungen für jedermann einsehbar sein. Beim bestehenden Nachforschungsprozess ist hingegen sichergestellt, dass erst nach erfolgter Legitimationsprüfung nach den Konten gesucht wird. Der Bundesrat wird im Herbst über den Gesetzentwurf Niedersachsens beraten.
 

Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Felix Ehrenfried ist Referent Verbandspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.

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