Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie unsere Seiten nutzen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen

Kryptowerte verändern die Finanzbranche nachhaltig. Für Regionalbanken entsteht daraus ein strategischer Wendepunkt: Zwischen regulatorischem Druck, technologischem Wandel und wachsendem Kundeninteresse eröffnen sich neue Geschäftsfelder. Wer die regulatorischen Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der EU-Verordnung über Märkte in Kryptowerten (MiCAR) aktiv integriert, kann Kryptoangebote nutzen, um Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken – ohne die Stabilität des traditionellen Bankmodells zu gefährden.

Digitalisierung als Treiber des Strukturwandels

Weltweit investieren institutionelle Anleger in Kryptowährungen, Token und Stablecoins. Auch in Deutschland wächst das Interesse: Rund 15 Prozent der Bevölkerung besitzen Kryptowerte – Tendenz steigend. Die Regionalbanken stehen damit vor der Frage, ob sie diese Nachfrage ihrer Kundinnen und Kunden selbst aufgreifen oder sie an spezialisierte FinTechs verlieren.

Regulatorische Orientierung: BaFin, MiCAR und Aufsichtspraxis

Der aufsichtsrechtliche Rahmen für Kryptoaktivitäten wird zunehmend klarer:

  • Das Kryptogeschäft ist eine BaFin-lizenzpflichtige eigenständige Dienstleistung.
  • Die MiCAR-Verordnung schafft einheitliche europäische Standards für Kryptodienstleistungen.
  • Die Sorgfaltspflichten von der Identifizierung des Kunden über das Transaktionsmonitoring bis hin zum Datenschutz und zur Geldwäscheprävention gelten auch für den Kryptowertehandel.

Für die Banken entsteht damit Rechtssicherheit.

Zivilrechtliche Lösungsansätze für den Kryptowertehandel

Der deutsche Gesetzgeber hat die Kryptowerte zwar im Aufsichtsrecht (§ 1 Abs. 11 Satz 4 KWG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 MiCAR) definiert, das Zivilrecht aber hinkt hinterher. Das deutsche Zivilrecht steht damit vor der Aufgabe, seine traditionellen Kategorien an die digitale Realität anzupassen. Grundsätzlich ist zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf analoge Vermögenswerte zugeschnitten. Der Gesetzgeber wird langfristig nicht umhinkommen, das Sachen- und Schuldrecht um digitale Vermögenswerte zu erweitern, um Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer zu schaffen.

Mit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) wurde erstmals ein Ansatz geschaffen, um digitale Vermögenswerte zivilrechtlich zu erfassen. Daher wäre auch die Integration von Kryptowerten in das eWpG denkbar.

Es ist noch nicht höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof geklärt, wie Bitcoins oder andere Kryptowerte behandelt und übertragen werden. Dies spielt auch für die Verwendung als Sicherheit eine Rolle. Eine analoge Anwendung als Sache im Sinne des § 90 BGB wird in der Literatur häufig angenommen und würde eine Übertragung nach §§ 929 ff BGB ermöglichen. Auch wenn die rechtliche Qualifikation von Kryptowerten noch im Fluss ist, so wird davon ausgegangen, dass für eine Sicherungsübereignung die volle Kontrolle, also die tatsächliche, aber vor allem auch die rechtliche Verfügungsmacht über die Kryptowerte an den Sicherungsnehmer übergehen muss.

Strategische Chancen

Der Handel mit Kryptowerten eröffnet Regionalbanken eine Reihe strategischer Chancen:

  1. Kundenbindung durch Innovation: Jüngere Kundengruppen erwarten digitale Anlageformen, Kryptoinvestments können ein differenzierendes Service-Element sein.
  2. Neue Ertragsquellen: Der Kryptohandel erweitert das klassische Provisionsgeschäft.
  3. Imagegewinn durch Zukunftskompetenz: Als lokal verwurzelte, aber technologisch offene Institute können Regionalbanken Vertrauen mit Innovation verbinden.

Angebote in der genossenschaftlichen Finanzgruppe

Den bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken bieten sich aktuell zwei Möglichkeiten, ihren Kundinnen und Kunden den Handel mit Kryptowerten anzubieten:

Geschäftsmodell der DZ Bank

Die genossenschaftliche Finanzgruppe hat unter Federführung der DZ Bank eine Lösung entwickelt, um Nutzern der VR Banking App den Handel mit Kryptowerten zu ermöglichen (siehe dazu auch das Interview „Projekt im Endspurt: Kryptowerte in der VR Banking App“ in „Profil“-Ausgabe 6/2025). Die Anwendung soll am 1. Januar 2026 nach einer erfolgreichen Pilotphase von zwölf Monaten live gehen. VR-Banken, die ihren Kundinnen und Kunden den Handel mit Kryptowerten anbieten wollen, müssen diese Funktion in der VR Banking App freischalten. Neben der DZ Bank sind die Euwax AG und die Börse Stuttgart Digital Custody GmbH (BSDC) als Dienstleister in das neue Angebot eingebunden.

Um Kryptowerte zu kaufen oder zu verkaufen, schließen die Kunden einen Vertrag mit ihrer VR-Bank zum Kryptowertehandel und einen Vertrag mit der BSDC zur Kryptowerteverwahrung ab. So können die Kunden ihrer VR-Bank einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Kryptowerten („Kryptowerteauftrag“) via VR Banking App erteilen. Die VR-Bank beauftragt ihrerseits wiederum die DZ Bank ein entsprechendes Kauf- oder Verkaufsgeschäft über die Kryptowerte mit der Euwax AG abzuschließen. Bei diesem Geschäftsmodell findet keine Anlageberatung statt, der Kunde entscheidet selbst, welche Kryptowerte er in welcher Höhe kauft oder verkauft.

Kooperationsmodell der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte

Neben dem Angebot der DZ Bank zum Kryptowertehandel gibt es auch die Möglichkeit, dass die VR-Banken direkt mit lizenzierten Kryptohandelsplattformen und Kryptoverwahrern zusammenarbeiten. Dieses Geschäftsmodell wird unter anderem seit 2022 von der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte erfolgreich betrieben (siehe dazu auch den Beitrag „VR Bank Bayern Mitte: Kunden fragen Bitcoin-Angebote nach“ in „Profil“-Ausgabe 4/2024). Auch bei diesem Angebot findet keine Anlageberatung statt. Der GVB hat sowohl die Entwicklung des Geschäftsmodells der DZ Bank als auch des Kooperationsmodells der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte maßgeblich mitbegleitet und bleibt im Ausbau des Kryptowertehandels stark engagiert.

Fazit

Die nächste Entwicklungsstufe des Bankwesens entsteht dort, wo regionale Stärke auf digitale Offenheit trifft. Die VR-Banken, die Technologie nicht als Risiko, sondern als strategische Chance begreifen, sichern sich ihren Platz im Finanzökosystem von morgen.
 

Ann-Kristin Heinloth ist Syndikusrechtsanwältin beim Genossenschaftsverband Bayern.

Krypto-Projekte von VR-Banken: Der GVB unterstützt

Von der BaFin-Notifizierung über die zivilrechtliche Einordnung bis zur Compliance – der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begleitet die Krypto-Projekte der GVB-Mitgliedsbanken auf Wunsch auf jedem Schritt des Wegs.

Aufsichtsrecht: Steffen Hahn und Thomas Öller
Allgemeines Recht: Oliver Schießer und Ann-Kristin Heinloth

Kontakt Bankaufsichtsrecht:
Tel. +49 89 2868-3860
bankaufsichtsrecht(at)gv-bayern.de

Kontakt Allgemeines Recht:
Tel. +49 89 2868-3709
recht(at)gv-bayern.de

Artikel lesen
Rat