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Die wichtigsten Infos

  • Im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums muss die DZ Bank erstmals für das Geschäftsjahr 2021 eine Taxonomie-Quote ausweisen. Die Pflicht bringt gleichzeitig die Chance, Assets transparent und vergleichbar auszuweisen. Dazu entwickelt das Institut einen Impact-Klassifizierungsansatz.
  • Die Taxonomie bietet einen guten Orientierungsrahmen im Hinblick auf das Eigengeschäft. Volksbanken und Raiffeisenbanken können Nachhaltigkeitskriterien im Depot A künftig einfacher identifizieren und damit die nachhaltige Geldanlage transparenter und vergleichbarer machen.
  • Die DZ Bank hat seit 2018 zwei Green Bonds erfolgreich emittiert. Die Erfahrungen waren sehr positiv, weswegen das Institut in Zukunft regelmäßig Anleihen mit Nachhaltigkeitsfokus begibt.

Die Europäische Kommission hat im März 2018 einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vorgelegt. Dieser ist Grundlage für eine Reihe von Regulierungsvorhaben zum Thema Sustainable Finance, die innerhalb der EU umgesetzt werden sollen mit dem Ziel, nachhaltiges Wachstum zu schaffen. Damit dient der Aktionsplan vor allem der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der in der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgelegten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Er zielt darauf ab, die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, finanzielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, zu bewältigen sowie Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit zu fördern.

Herzstück des Aktionsplans ist die sogenannte Taxonomie, das weltweit erste Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die Taxonomie umfasst sechs EU-Umweltziele:

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, sowie
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Für alle sechs Umweltziele hat die EU-Kommission Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer Wirtschaftsaktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung von mindestens einem der Umweltziele leistet. Zusätzlich darf die Wirtschaftstätigkeit nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der anderen Umweltziele führen („Do-No-Significant-Harm-Prinzip“).

Vertriebschancen dank Taxonomie

Im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung besteht für die DZ Bank erstmalig für das Geschäftsjahr 2021 die Pflicht, eine Taxonomie-Quote auszuweisen.

Doch mit der EU-Taxonomie entstehen nicht nur Pflichten für die DZ Bank. Neben dem Reporting im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung liegt ein besonderer Anreiz in den Vertriebschancen und der Möglichkeit, Assets mit Hilfe der EU-Taxonomie transparent und vergleichbar auszuweisen. Im Zuge des Projekts „Weiterentwicklung Nachhaltigkeit“ befasst sich die Bank bereits seit dem Frühjahr dieses Jahres mit der Entwicklung eines Impact-Klassifizierungsansatzes, der auf den Vorgaben der EU-Taxonomie basiert. Derzeit arbeiten wir intensiv an einer adäquaten Methodik, mit der wir zukünftig quantitative Portfolio-Auswertungen durchführen können.

Ein Standard für europäische Green Bonds entsteht

Eng verbunden mit der Taxonomie ist die Schaffung eines EU Green Bond-Standards (EU GBS). Dieser ist eine freiwillige Richtlinie für Emittenten, die sich an gängigen Marktpraktiken orientiert. Der EU GBS soll künftig sowohl für Emittenten innerhalb der EU als auch außerhalb der EU relevant sein und baut auf bewährten Marktstandards wie beispielsweise den Green Bond Principles (GBP) der International Capital Market Association (ICMA) auf.

Der EU GBS soll dazu beitragen, die größten Hürden für weiteres Wachstum des Green Bond-Marktes zu überwinden. Dazu zählt beispielsweise „Green Washing“. Weiter soll der EU GBS ein starkes Fundament dafür schaffen, dass Kapitalflüsse in Richtung der EU-Umweltziele gelenkt werden. Der EU Green Bond-Standard umfasst vier zentrale Elemente:

  • Die Konformität der Emissionserlöse mit der EU-Taxonomie,
  • die Veröffentlichung eines Green Bond Frameworks, in dem die Konformität der grünen Anleihe mit dem EU GBS bestätigt wird,
  • die verpflichtende Berichterstattung über die Verwendung der Emissionserlöse (Allokationsbericht) und die Umweltauswirkungen (Impact Reporting), sowie
  • die verpflichtende Überprüfung des Green Bond Frameworks und des Allokationsberichts durch einen externen Prüfer.

Ein Emittent darf nur dann den Begriff „EU Green Bond“ verwenden, wenn diese vier Kriterien erfüllt sind.

„Für Volksbanken und Raiffeisenbanken wird es künftig einfacher sein, die nachhaltigen Geldanlagen im Depot A transparenter und vergleichbarer zu machen.“

Neben der Taxonomie-Quote – also dem Anteil eines Portfolios, der in Taxonomie-konforme nachhaltige Aktivitäten investiert – müssen Fondsmanager mit Sitz in der EU künftig auch auf negative Auswirkungen ihrer Investments auf Umwelt und Gesellschaft hinweisen. Es ist möglich, sich auch weiterhin gegen einen nachhaltigen Ansatz nach den EU-Kriterien zu entscheiden. Dieser muss aber klar gekennzeichnet werden und darf nicht den Zusatz „nachhaltig“ tragen. Fondsmanager, die Taxonomie-konform investieren, müssen wiederum offenlegen, mit welcher Methodik sie sicherstellen, dass Positionen im Portfolio dauerhaft den EU-Kriterien genügen.

Die Taxonomie bietet auch einen guten Orientierungsrahmen für ökologische, nachhaltige Anlagestrategien im Hinblick auf das Eigengeschäft. Bereits heute berücksichtigen zahlreiche Volksbanken und Raiffeisenbanken – nicht zuletzt dank der in der Eigengeschäft-Informationsplattform EGon hinterlegten vierdimensionalen EESG-Analyse des DZ Bank Nachhaltigkeitsresearch – Nachhaltigkeitskriterien im Depot A (zur EESG-Analyse siehe Kasten). Dank der EU Taxonomie wird es künftig noch einfacher sein, entsprechende Titel zu identifizieren und die nachhaltigen Geldanlagen im Depot A transparenter und vergleichbar zu machen.

Vierdimensionales Analysemodell EESG

Ebenso wie eine reine ökonomische Analyse ein unvollständiges Bild eines Emittenten liefert, reicht aus Sicht des DZ Bank Nachhaltigkeitsresearch eine pure ESG-Betrachtung (Umwelt/Environmental, Soziales/Social, Unternehmensführung/Governance) nicht aus, um einen Emittenten umfassend zu bewerten. Nachhaltigkeit ist ein Investment-Thema. Ziel eines jeden nachhaltig-orientierten Anlegers ist es, Rendite zu erzielen. Im Fokus eines jeden Emittenten steht auch die gegenwärtige und künftige ökonomische Entwicklung. Daher ist die Integration der ökonomischen Perspektive („E“) in die Nachhaltigkeitsanalyse unabdingbar. Das Ergebnis ist ein integriertes, vierdimensionales „EESG“-Analysemodell.

DZ Bank Green Bond Anleihe mehrfach überzeichnet

Seit Ende 2018 ist die DZ Bank selbst als Emittent von Green Bonds aktiv und hat bereits zwei grüne Anleihen erfolgreich begeben. Dabei handelt es sich um Anleihen, deren Emissionserlöse zur anteiligen oder vollständigen (Re-)Finanzierung grüner Projekte verwendet werden und die an den vier Kernkomponenten der Green Bond Principles ausgerichtet sind. Hierbei kann es sich um neue sowie bereits bestehende Projekte handeln. Beide Green Bonds wurden von der DZ Bank als Structuring Advisor in Übereinstimmung mit den ICMA Green Bond Principles strukturiert. Der erste Green Bond, der im September 2018 emittiert wurde, konzentriert sich auf Onshore Windenergie in Deutschland. Der zweite Green Bond von November 2020 hat einen Fokus auf grüne Finanzierungen zur Erzeugung von (Onshore)-Windenergie in den USA und Kanada.

Im Hinblick auf beide Emissionen kann die DZ Bank ein sehr positives Fazit ziehen. Nachhaltige Anleihen boomen. Viele Anleger wollen ihr Geld einsetzen, um ökologische und soziale Projekte zu unterstützen. Insbesondere unsere zweite Grüne Anleihe verdeutlicht dies: Mit rund 850 Millionen Euro Zeichnungsvolumen und einer sehr positiven Resonanz bei nationalen und internationalen Investoren war die siebenjährige Anleihe fast 3,5-fach überzeichnet. Am Ende zeichneten insgesamt 117 Mitgliedsbanken, andere nationale und internationale Investoren und sogar internationale Zentralbanken die Anleihe. Die Zuteilungsquote für dedizierte grüne Investoren lag bei über 50 Prozent. Zu diesem sehr erfreulichen Ergebnis hat nicht zuletzt auch die hohe Qualität der Anleihe beigetragen. Die für eine unabhängige Nachhaltigkeitsbewertung beauftragte Ratingagentur Standard & Poor’s Global Ratings (S&P) stuft unseren zweiten Green Bond mit „E1“ ein – der Höchstnote für eine solche grüne Anleihe.

Mit der Emission grüner Anleihen unterstreicht die DZ Bank die große Bedeutung, die sie der Nachhaltigkeit beimisst. Investoren soll damit eine Möglichkeit geboten werden, die Aktivitäten der Bank im Sektor der Erneuerbaren Energien und im Besonderen im Bereich der Windenergie zu unterstützen.

Die DZ Bank wird nun regelmäßig Anleihen mit Nachhaltigkeitsfokus begeben. Angedacht sind jährliche Emissionen, um den Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft weiter voranzutreiben. Dabei ist es denkbar, dass sie bei der Strukturierung künftig über die rein ökologische Perspektive hinausgeht und zum Beispiel auch geeignete soziale Projekte finanziert.
 

Marcus Pratsch ist Head of Sustainable Bonds & Finance bei der DZ Bank.

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