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Topthema
Corona, Green Deal, Geldwäsche: 2020 war ein bewegtes politisches Jahr – und der GVB mittendrin, immer im Interesse seiner Mitglieder. Eine Bilderstrecke über wichtige politische Themen des vergangenen Jahres.
Zusammengestellt von Burkhard Rüdiger, Redaktion „Profil“
Topthema
Corona, Green Deal, Geldwäsche: 2020 war ein bewegtes politisches Jahr – und der GVB mittendrin, immer im Interesse seiner Mitglieder. Eine Bilderstrecke über wichtige politische Themen des vergangenen Jahres.
Zusammengestellt von Burkhard Rüdiger, Redaktion „Profil“
Das Krisenmanagement zur Eindämmung der Corona-Pandemie war 2020 das bestimmende politische Thema. Lockdowns wurden verordnet, Hilfspakete für die betroffenen Menschen und Unternehmen geschnürt und die Regulatorik in einer nie dagewesenen Geschwindigkeit immer wieder angepasst.
Der GVB war in den heißen Phasen der Pandemiebekämpfung in ständigem Austausch mit den politisch Verantwortlichen, um die Belange der Genossenschaften zu artikulieren und den Banken die Handlungsspielräume zu schaffen, damit sie die Wirtschaft mit Liquidität versorgen konnten. So trug der GVB dazu bei, die Auswirkungen der Pandemie auf die Realwirtschaft abzufedern:
Der GVB war in den heißen Phasen der Pandemiebekämpfung in ständigem Austausch mit den politisch Verantwortlichen, um die Belange der Genossenschaften zu artikulieren und den Banken die Handlungsspielräume zu schaffen, damit sie die Wirtschaft mit Liquidität versorgen konnten. So trug der GVB dazu bei, die Auswirkungen der Pandemie auf die Realwirtschaft abzufedern:
Im Zuge der Corona-Pandemie haben sich die europäischen Gesetzgeber auf kurzfristige Erleichterungen bei den EU-Wertpapierregeln geeinigt. Der GVB hat den Prozess aktiv begleitet und Verbesserungsvorschläge eingebracht. Die sogenannten MiFID Quick fixes erhalten wesentliche Erleichterungen für die Banken, die der GVB seit längerem gefordert hatte, unter anderem:
Für Banken und ihre Kunden werden die Anlageberatung und der Wertpapierkauf dadurch etwas weniger bürokratisch. Neben den nun beschlossenen Quick fixes dringt der GVB auf weitere Entlastungen der Banken und ihrer Kunden, zum Beispiel bei der telefonischen Aufzeichnung. Dieses Thema war nicht Bestandteil des aktuellen Pakets.
Im Zuge der Corona-Pandemie haben sich die europäischen Gesetzgeber auf kurzfristige Erleichterungen bei den EU-Wertpapierregeln geeinigt. Der GVB hat den Prozess aktiv begleitet und Verbesserungsvorschläge eingebracht. Die sogenannten MiFID Quick fixes erhalten wesentliche Erleichterungen für die Banken, die der GVB seit längerem gefordert hatte, unter anderem:
Für Banken und ihre Kunden werden die Anlageberatung und der Wertpapierkauf dadurch etwas weniger bürokratisch. Neben den nun beschlossenen Quick fixes dringt der GVB auf weitere Entlastungen der Banken und ihrer Kunden, zum Beispiel bei der telefonischen Aufzeichnung. Dieses Thema war nicht Bestandteil des aktuellen Pakets.
Eine zentrale Rolle bei der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie spielten die Hausbanken. Sie kennen Ihre Kunden und konnten in der Krisenlage schnell und zielgenau mit Krediten, Stundungen und Beratung helfen. Durch Pressemitteilungen, Gastbeiträge und in zahlreichen persönlichen Gesprächen hat der GVB dafür gesorgt, dass die Bedeutung der Heimatbanken gewürdigt wird.
Eine zentrale Rolle bei der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie spielten die Hausbanken. Sie kennen Ihre Kunden und konnten in der Krisenlage schnell und zielgenau mit Krediten, Stundungen und Beratung helfen. Durch Pressemitteilungen, Gastbeiträge und in zahlreichen persönlichen Gesprächen hat der GVB dafür gesorgt, dass die Bedeutung der Heimatbanken gewürdigt wird.
Viele Regelungen für die bayerischen Genossenschaften entstehen auf europäischer Ebene. Oft besteht bei der Umsetzung in deutsches Recht aber ein Handlungsspielraum. „Goldplating“, also eine Verschärfung von europäischen Vorgaben bei der Umsetzung in Deutschland, hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag eigentlich ausgeschlossen. Die Praxis sah oft anders aus. Ob bei der Kreditvergabe, der Geldwäschebekämpfung oder der EU-Agrarpolitik - in den letzten Jahren hat der deutsche Gesetzgeber oft Vorgaben draufgesattelt. Der GVB hat zahlreiche Regulierungsvorhaben begleitet, um auf eine zielgerichtete Umsetzung zu dringen und zusätzliche Bürokratie zu vermeiden.
Wie lässt sich Geldwäsche effektiv bekämpfen? Diese Frage sorgte 2020 auf vielen Ebenen für Gesprächsstoff. Der GVB wies dabei auf Umsetzungsdefizite in Deutschland hin und setzte sich für effektive Regelungen ein:
Wie lässt sich Geldwäsche effektiv bekämpfen? Diese Frage sorgte 2020 auf vielen Ebenen für Gesprächsstoff. Der GVB wies dabei auf Umsetzungsdefizite in Deutschland hin und setzte sich für effektive Regelungen ein:
Mit dem Risikoreduzierungsgesetz (RiG) hat der deutsche Gesetzgeber wesentliche Vorgaben des EU-Bankenpakets von 2019 umgesetzt. Dabei hat Deutschland den Spielraum der EU-Vorgaben voll ausnutzt. Kleine Banken mit einer Bilanzsumme unter 5 Mrd. Euro werden von übermäßiger Regulierung entlastet und profitieren von Erleichterungen bei den Offenlegungspflichten und einer vereinfachten Berechnungsmethode bei den neuen Liquiditätsvorgaben. An anderen Stellen, beispielsweise bei den Eigenmittelempfehlungen für die Institute, konnte „Goldplating“, also ein Hinausschießen über die EU-Standards, verhindert werden.
Mit dem Risikoreduzierungsgesetz (RiG) hat der deutsche Gesetzgeber wesentliche Vorgaben des EU-Bankenpakets von 2019 umgesetzt. Dabei hat Deutschland den Spielraum der EU-Vorgaben voll ausnutzt. Kleine Banken mit einer Bilanzsumme unter 5 Mrd. Euro werden von übermäßiger Regulierung entlastet und profitieren von Erleichterungen bei den Offenlegungspflichten und einer vereinfachten Berechnungsmethode bei den neuen Liquiditätsvorgaben. An anderen Stellen, beispielsweise bei den Eigenmittelempfehlungen für die Institute, konnte „Goldplating“, also ein Hinausschießen über die EU-Standards, verhindert werden.
Die Europäische Zentralbank ist unter der neuen Präsidentin kommunikativer, aber auch politischer geworden. Der GVB hat die EZB-Politik in zahlreichen politischen Gesprächen, Tweets und Veröffentlichungen begleitet.
Im Rahmen ihrer Strategieüberprüfung hat die EZB zu einer Online-Konsultation eingeladen. Der GVB hat dort in seiner Stellungnahme gefordert, die EZB solle ein Ende ihrer geldpolitischen Lockerungen und einen Ausstieg aus der Niedrigzinspolitik in Aussicht stellen. Die Risiken einer langfristigen Niedrig- und Negativzinspolitik, die bisher von der Notenbank weitgehend ausgeblendet werden, sollte die EZB stärker berücksichtigen. Außerdem hat der Verband davor gewarnt, den Klimaschutz in das Mandat der Notenbank zu integrieren. Es bestehe die Gefahr, dass die EZB ihr primäres Mandat der Preisstabilität aus den Augen verliere.
Im Rahmen ihrer Strategieüberprüfung hat die EZB zu einer Online-Konsultation eingeladen. Der GVB hat dort in seiner Stellungnahme gefordert, die EZB solle ein Ende ihrer geldpolitischen Lockerungen und einen Ausstieg aus der Niedrigzinspolitik in Aussicht stellen. Die Risiken einer langfristigen Niedrig- und Negativzinspolitik, die bisher von der Notenbank weitgehend ausgeblendet werden, sollte die EZB stärker berücksichtigen. Außerdem hat der Verband davor gewarnt, den Klimaschutz in das Mandat der Notenbank zu integrieren. Es bestehe die Gefahr, dass die EZB ihr primäres Mandat der Preisstabilität aus den Augen verliere.
Die Regeln, die in Brüssel gestaltet werden, beeinflussen häufig direkt die Genossenschaften in Bayern. Deshalb setzt sich der GVB in Brüssel, in Berlin, über die Dachverbände und im direkten Kontakt mit bayerischen EU-Abgeordneten für die Interessen der Genossenschaften im Freistaat ein.
Bis 2023 muss die EU das Regelwerk von Basel III in europäisches Recht übertragen. Bei der Übertragung der Regeln in EU-Recht hat der GVB darauf gedrängt, die Besonderheiten der deutschen Bankenlandschaft zu berücksichtigen. Bürokratieanforderungen dürfen insbesondere die kleineren Banken nicht übermäßig belasten. Den Strukturen der oftmals in Verbünden organisierten kleinen und mittleren Banken solle Rechnung getragen werden. Zudem warb der Verband dafür, die Finanzierung für mittelständische Unternehmen attraktiv zu halten. Hier konnte der GVB erwirken, dass sich die EU-Kommission klar zum Fortbestand des KMU-Faktors bekannt hat.
Bis 2023 muss die EU das Regelwerk von Basel III in europäisches Recht übertragen. Bei der Übertragung der Regeln in EU-Recht hat der GVB darauf gedrängt, die Besonderheiten der deutschen Bankenlandschaft zu berücksichtigen. Bürokratieanforderungen dürfen insbesondere die kleineren Banken nicht übermäßig belasten. Den Strukturen der oftmals in Verbünden organisierten kleinen und mittleren Banken solle Rechnung getragen werden. Zudem warb der Verband dafür, die Finanzierung für mittelständische Unternehmen attraktiv zu halten. Hier konnte der GVB erwirken, dass sich die EU-Kommission klar zum Fortbestand des KMU-Faktors bekannt hat.
2020 flammte die Debatte um die Einführung eines europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) neu auf. In Gastbeiträgen, Pressemitteilungen und bei politischen Kontakten hat der GVB sich dafür stark gemacht, das stabile, auf Prävention ausgerichtete Institutssicherungssystem der Volkbanken und Raiffeisenbanken beizubehalten. Der GVB richtet sich gegen die Vergemeinschaftung von Risiken und plädiert stattdessen für gezielte Maßnahmen zum Risikoabbau in den europäischen Bankbilanzen.
2020 flammte die Debatte um die Einführung eines europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) neu auf. In Gastbeiträgen, Pressemitteilungen und bei politischen Kontakten hat der GVB sich dafür stark gemacht, das stabile, auf Prävention ausgerichtete Institutssicherungssystem der Volkbanken und Raiffeisenbanken beizubehalten. Der GVB richtet sich gegen die Vergemeinschaftung von Risiken und plädiert stattdessen für gezielte Maßnahmen zum Risikoabbau in den europäischen Bankbilanzen.
Mit dem Digital Operational Resilience Act, kurz DORA, will die EU die Cyber-Resilienz des Finanzsektors stärken. Ursprünglich sollten die EU-Finanzinstitute im Rahmen von DORA dazu verpflichtet werden, externe Auslagerungen von IT-Dienstleistungen (bspw. Cloud-Angebote) auf mehrere Anbieter aufzuteilen. Der GVB hat in Gesprächen mit Politikern auf die Besonderheit bei verbundinternen Zentralisierung hingewiesen. In aktuellen Entwurfsfassungen ist die Verpflichtung zur Aufteilung auf mehrere Anbieter nicht mehr Teil des Rechtsakts. Der GVB wird die Diskussion zu DORA weiter eng begleiten.
Mit dem Digital Operational Resilience Act, kurz DORA, will die EU die Cyber-Resilienz des Finanzsektors stärken. Ursprünglich sollten die EU-Finanzinstitute im Rahmen von DORA dazu verpflichtet werden, externe Auslagerungen von IT-Dienstleistungen (bspw. Cloud-Angebote) auf mehrere Anbieter aufzuteilen. Der GVB hat in Gesprächen mit Politikern auf die Besonderheit bei verbundinternen Zentralisierung hingewiesen. In aktuellen Entwurfsfassungen ist die Verpflichtung zur Aufteilung auf mehrere Anbieter nicht mehr Teil des Rechtsakts. Der GVB wird die Diskussion zu DORA weiter eng begleiten.
Neben Corona war Nachhaltigkeit und der „Green Deal“ das prägende Thema im vergangen Jahr. EU-Kommission und Aufsichtsbehörden drängten die Finanzinstitute dazu, mehr für Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu unternehmen. Der GVB hob die Rolle der Genossenschaftsbanken hervor. Als Regionalinstitute in Mitgliederhand handeln die Banken seit jeher nachhaltig. Mit Blick auf die Ausgestaltung der zahlreichen Maßnahmen forderte der Verband eine Orientierung an der Marktwirtschaft. Dirigistischen Eingriffen wie einem Grünen Unterstützungsfaktor erteilte der Verband eine Absage.
Neben Corona war Nachhaltigkeit und der „Green Deal“ das prägende Thema im vergangen Jahr. EU-Kommission und Aufsichtsbehörden drängten die Finanzinstitute dazu, mehr für Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu unternehmen. Der GVB hob die Rolle der Genossenschaftsbanken hervor. Als Regionalinstitute in Mitgliederhand handeln die Banken seit jeher nachhaltig. Mit Blick auf die Ausgestaltung der zahlreichen Maßnahmen forderte der Verband eine Orientierung an der Marktwirtschaft. Dirigistischen Eingriffen wie einem Grünen Unterstützungsfaktor erteilte der Verband eine Absage.
Starke Regionale Strukturen und praxistaugliche Regeln für die genossenschaftlichen Unternehmen – darauf pochte der GVB bei den politischen Vorhaben im Agrar- und Energiebereich. Auch im Jahr 2020 gab es hier viel zu tun. Die Rahmenbedingungen für genossenschaftliche Unternehmen waren durch Reformvorhaben wie die EEG-Novelle oder die Umsetzung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik einem ständigen Wandel unterworfen.
2020 engagierte sich der GVB in seiner Interessenvertretung auch für die ländlichen Genossenschaften und den Raiffeisen-Warenhandel. Über den Deutschen Raiffeisenverband (DRV) war der GVB in die Diskussion um die gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) eingebunden. Auf Landesebene setzt sich der Verband dafür ein, dass die regionalen Erzeuger- und Verarbeitungsstrukturen der bayerischen Ernährungswirtschaft bei der Umsetzung neuer Tierwohl- und Umweltschutzmaßnahmen beachtet werden. Während der Corona-Pandemie drängte der Verband zudem auf praxistaugliche Regelungen, zum Beispiel bei der Öffnung von Raiffeisenmärkten oder dem Arbeits- und Infektionsschutz in verarbeitenden Betrieben.
2020 engagierte sich der GVB in seiner Interessenvertretung auch für die ländlichen Genossenschaften und den Raiffeisen-Warenhandel. Über den Deutschen Raiffeisenverband (DRV) war der GVB in die Diskussion um die gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) eingebunden. Auf Landesebene setzt sich der Verband dafür ein, dass die regionalen Erzeuger- und Verarbeitungsstrukturen der bayerischen Ernährungswirtschaft bei der Umsetzung neuer Tierwohl- und Umweltschutzmaßnahmen beachtet werden. Während der Corona-Pandemie drängte der Verband zudem auf praxistaugliche Regelungen, zum Beispiel bei der Öffnung von Raiffeisenmärkten oder dem Arbeits- und Infektionsschutz in verarbeitenden Betrieben.
Mit der Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) hat die Bundesregierung die Förderbedingungen für regenerative Energien überarbeitet. Der GVB hat sich in Bayern und Berlin für die Interessen der genossenschaftlichen Energieunternehmen stark gemacht. So konnten unter anderem die Absenkung der Ausschreibungsgrenzen für Solardachanlagen verringert werden. Auch im Bereich Biogasanlagen und Mieterstrom enthält der neue Entwurf wichtige Weichenstellungen, die die Energiewende voranbringen. Der GVB hat sich darüber hinaus auch für die Streichung des 52 GW Solardeckels eingesetzt.
Mit der Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) hat die Bundesregierung die Förderbedingungen für regenerative Energien überarbeitet. Der GVB hat sich in Bayern und Berlin für die Interessen der genossenschaftlichen Energieunternehmen stark gemacht. So konnten unter anderem die Absenkung der Ausschreibungsgrenzen für Solardachanlagen verringert werden. Auch im Bereich Biogasanlagen und Mieterstrom enthält der neue Entwurf wichtige Weichenstellungen, die die Energiewende voranbringen. Der GVB hat sich darüber hinaus auch für die Streichung des 52 GW Solardeckels eingesetzt.
Die genossenschaftliche Rechtsform steht für Stabilität und Verlässlichkeit. Trotzdem kam es 2020 zu Fällen, in denen die genossenschaftliche Rechtsform von Betrügen für unseriöse Zwecke verwendet wurde. Das löste auch politische eine Diskussion um die Rechtsform aus. Der GVB mahnte ein gezieltes Vorgehen gegen betrügerische Genossenschaften an, warnte aber gleichzeitig davor, die Vielzahl an ehrlichen Unternehmen durch zusätzliche Bürokratie zu belasten.
Die genossenschaftliche Rechtsform steht für Stabilität und Verlässlichkeit. Trotzdem kam es 2020 zu Fällen, in denen die genossenschaftliche Rechtsform von Betrügen für unseriöse Zwecke verwendet wurde. Das löste auch politische eine Diskussion um die Rechtsform aus. Der GVB mahnte ein gezieltes Vorgehen gegen betrügerische Genossenschaften an, warnte aber gleichzeitig davor, die Vielzahl an ehrlichen Unternehmen durch zusätzliche Bürokratie zu belasten.
GVB-Jahresbericht: Wie haben sich der GVB und seine Mitglieder im Ausnahmejahr 2020 geschlagen? GVB-Präsident Jürgen Gros und GVB-Vorstandsmitglied Alexander Büchel geben Auskunft.
„Der Verband hat gezeigt, was er kann“
In dieser Ausgabe
Unterstützung: Zehn neue und bewährte Dienstleistungen des Genossenschaftsverbands Bayern für seine Mitglieder.
Wie der GVB im Jahr 2020 unterstützt hat
In dieser Ausgabe
Praxisnah: Was leistet der Bereich Beratung Banken des GVB für die Volksbanken und Raiffeisenbanken im Freistaat? „Profil“ gibt einen Überblick.
Unterstützung mit operativem Mehrwert
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