Studiogenossenschaft: Sechs Einzelunternehmer und Musiker wollen mit Bayerns erstem Tonstudio in Genossenschaftsform Münchens Musikszene aufmischen.
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- Regulierung mit Augenmaß: GVB fordert von der BaFin mehr Eigenständigkeit
- Treffen von GVB-Präsident Stefan Müller mit Kanzleramtsminister Thorsten Frei
- Redaktionsbesuch von GVB-Präsident Stefan Müller und Bezirkspräsident Wolfgang Seel bei der Augsburger Allgemeinen
- Einigung auf Kleinanlegerstrategie: GVB kritisiert zusätzliche bürokratische Belastungen
- Themenspiegel: Drei-Parteien-Vertrag und genossenschaftliches Tonstudio
Regulierung mit Augenmaß: GVB fordert von der BaFin mehr Eigenständigkeit
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) setzt europäische Leitlinien und Empfehlungen weitgehend unverändert um – selbst, wenn sie für den deutschen Bankenmarkt nicht passen und zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen. Das zeigt ein Rechtsgutachten, das der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) veröffentlicht hat. Verfasst wurde es von Lars Klöhn von der Humboldt-Universität zu Berlin.
Die BaFin verfügt über einen Handlungsspielraum, der es ihr erlauben würde, Leitlinien und Empfehlungen aus Proportionalitätsgründen nicht beziehungsweise nicht vollständig umzusetzen – sie nutzt diesen aber viel zu selten. Folge ist eine Regulierung, die sich fast ausschließlich an den Maßgaben für Großbanken orientiert. „Wir brauchen eine Aufsicht mit Augenmaß, die die Realität kleiner Institute in Deutschland ernst nimmt. Diese Perspektive fehlt auf europäischer Ebene“, sagt GVB-Präsident Stefan Müller.
Über die Studie berichtet unter anderem die „Börsen-Zeitung“. „Die BaFin hat mehr Spielraum, als sie nutzt“, wird GVB-Präsident Stefan Müller in der renommierten Finanzzeitung zitiert. Er fordere eine Aufsicht mit Augenmaß, die die Realität kleinerer Institute ernst nimmt.
Die Studie empfehle, den Austausch der BaFin mit den Verbänden der Kreditwirtschaft bei der Umsetzung von Leitlinien und Empfehlungen zu intensivieren, berichtet die „Börsen-Zeitung“ weiter. Für den GVB sei sie der Beleg dafür, dass strukturelle Reformen notwendig sein. Der Regulierungsansatz, mehr Proportionalität durch Ausnahmeklauseln für kleinere Banken zu erreichen, sei gescheitert. Es brauche stattdessen eigenständige, passgenaue Regelungen für kleinere und weniger komplexe Institute. „Ein europäisches Kleinbankenregime, das diese Anforderungen erfüllt, ist daher überfällig“, zitiert die Zeitung GVB-Präsident Stefan Müller.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in dieser Ausgabe unter Positionen. Die Ergebnisse der Studie wurden an Politikerinnen und Politiker sowie Vertreter der BaFin verschickt. Das Gutachten steht hier zum Download bereit.
Treffen von GVB-Präsident Stefan Müller mit Kanzleramtsminister Thorsten Frei
Bei einem Treffen mit Kanzleramtsminister Thorsten Frei in Berlin hat GVB-Präsident Stefan Müller dafür plädiert, Doppelstrukturen bei der Einführung des Digitalen Euros zu vermeiden. Der Digitale Euro solle als reiner digitaler Zwilling des Bargelds ausgestaltet werden. Der Aufbau eines staatlichen Zahlungssystems für den Digitalen Euro durch die EZB sei abzulehnen. Für die Abwicklung der Zahlungen müssten bestehende europäische Zahlungsinfrastrukturen, wie Wero und andere etablierte Netzwerke, genutzt werden, um Redundanzen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Mehr zur Position des GVB zum Digitalen Euro findet sich im Standpunkt-Papier zum Thema.
Redaktionsbesuch bei der „Augsburger Allgemeinen“
Die regionale Tageszeitung „Augsburger Allgemeine“ berichtete in der Wochenendausgabe vom 24./25. Januar 2026 anlässlich eines Redaktionsbesuchs von Präsident Stefan Müller und dem schwäbischen Bezirkspräsidenten Wolfgang Seel über den GVB. Die Lage für den Mittelstand sei ernst, es brauche mehr Tempo in der Wirtschaftspolitik und Hilfe für die unter Druck geratenen mittelständischen Unternehmen, so lautete der Tenor zweiter Artikel, die im Nachgang zum Gespräch erschienen sind.
Während die deutsche Wirtschaft 2025 leicht um 0,2 Prozent wuchs, schrumpften die Umsätze kleiner und mittlerer Betriebe im Freistaat um ein Prozent, und zwei Prozent der Stellen wurden abgebaut. Verbandspräsident Stefan Müller beschreibt die Situation als „sehr ernst – und zwar flächendeckend“ und verweist auf zunehmende Zahlungsschwierigkeiten sowie sinkende Nachfrage nach Neukrediten. Laut Müller herrsche große Investitionszurückhaltung, so die Tageszeitung.
Müller fordert in einem weiterführenden Interview daher schnelleres politisches Handeln auf Landes- und Bundesebene und kritisiert zu hohe bürokratische Hürden. „Sonst verspielen wir unsere Stärken“, mahnt er und betont, dass politische Ankündigungen zur Entbürokratisierung bislang nicht spürbar seien.
Der schwäbische Bezirkspräsident des Genossenschaftsverbands, Wolfgang Seel, berichtet ebenfalls von großer Verunsicherung im Mittelstand. Themen wie Energiekosten, Regulierung, internationale Wettbewerbsfähigkeit und Lohnstückkosten wirkten „lähmend“, wird Seel in der Zeitung zitiert. Natürlich gebe es nach wie vor Unternehmer, die an ihr Geschäftsmodell glauben, die nach vorn schauen und investieren. Es brauche aber viel mehr Dynamik.
Für die bayerischen Genossenschaftsbanken selbst rechnet Müller trotz schwierigem Umfeld mit einem „ordentlichen“ Ergebnis für 2025, wenngleich schwächer als in den Vorjahren. Große Probleme gebe es im Gewerbeimmobilienbereich, wo ein Überangebot und Nachwirkungen der Pandemie viele Projekte belasten. Befragt zur Krise der BayWa erklärte Müller, man erwarte vollständige Aufklärung und eine konsequente Umsetzung der neuen Strategie, damit „es nicht wieder zu Situationen kommt, in denen Liquiditätsprobleme entstehen“. Der Hauptartikel steht hier online zur Verfügung.
Einigung auf Kleinanlegerstrategie: GVB kritisiert zusätzliche bürokratische Belastungen
Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten der EU haben sich am 18. Dezember 2025 im sogenannten Trilogverfahren bei der Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategie, RIS) auf einen Kompromiss geeinigt. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt, dass in den Verhandlungen einige ursprüngliche Vorschläge der EU-Kommission verbessert und vereinfacht werden konnten. Besonders positiv ist nach Ansicht des GVB die Streichung des praxisfernen partiellen Provisionsverbots für reine Ausführungsgeschäfte („execution only“). Ein partielles Provisionsverbot hätte den Kostendruck auf Anbieter erhöht und das Angebot für Kunden – insbesondere im Filialbereich – eingeschränkt.
Stattdessen sollen nun verpflichtend strengere Regeln für Provisionen gelten, einschließlich der Offenlegung einzelner Provisionsbestandsteile. Zudem ist ein Kostenvergleich für Produktanbieter geplant („Value for Money-Test“). Dies schafft nach Einschätzung des GVB neue Bürokratie im großen Umfang: Es entstehen neue Pflichten und Prozesse für Produktanbieter und Banken statt dringend benötigter Entlastungen. Auch ein vollständiges Provisionsverbot ist nicht komplett vom Tisch, da die Mitgliedsstaaten die Option erhalten, ein solches Verbot selbst zu beschließen.
Die Geeignetheitsprüfung bei Beratungen zu einfachen, günstigen und nicht-komplexen Anlageprodukten soll entfallen. Das sei ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen, um die Wertpapierberatung zu entlasten.
Insgesamt bedauert der GVB, dass Brüssel im Zuge der „Simplification“-Agenda nicht die Chance genutzt hat, die Kleinanlegerstrategie zu verwerfen. Denn statt Vereinfachungen bringt die Kleinanlegerstrategie eine Vielzahl neuer Pflichten und Prozesse und schafft ein komplexes neues Regelwerk. Zusätzliche Informationspflichten erhöhen das Risiko, dass Anleger den Überblick verlieren und dadurch in ihrer Entscheidungskompetenz eingeschränkt werden. Diese Informationsflut verstärkt die Zurückhaltung risikoaverser Kleinanleger gegenüber Kapitalmarktinvestitionen. Das ursprüngliche Ziel der Strategie, mehr Kleinanleger an den Kapitalmarkt zu bringen, dürfte damit verfehlt werden.
Ziel muss sein, die Regulierungslast im Wertpapierbereich zu verringern, statt weiter auszubauen. Aktuell werden auf technischer Ebene noch Detailfragen geklärt. Wichtig ist, dass hier keine zusätzlichen Belastungen entstehen.
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Um den Drei-Parteien-Vertrag und Bayerns erstes genossenschaftliches Tonstudio geht es im GVB-Themenspiegel vom 22. Januar 2026.